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   VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474   

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VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474 (https://dejure.org/2020,38713)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03.07.2020 - B 5 E 20.474 (https://dejure.org/2020,38713)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - B 5 E 20.474 (https://dejure.org/2020,38713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; BBG § 21
    Beförderungsverfahren nach Rangliste zur Beförderung (hier: Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Regelbeurteilung)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Da es an einer besonderen gesetzlichen Festlegung fehlt, richtet sich die behördliche Aufhebungskompetenz für dienstliche Beurteilungen nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht (BVerwG, U.v. 17.3.2016 - 2 A 4/15 - juris Rn. 15).

    Denn das Maß und die Wirksamkeit der Rechtsschutzgewährung richten sich nicht nach der von der Behörde gewählten Handlungsform, sondern nach der Intensität und der Dauer des staatlichen Rechtseingriffs (BVerwG, U.v. 17.3.2016 - 2 A 4/15 - juris Rn. 16).

    Etwas Anderes folgt auch nicht daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, U.v. 17.3.2016 - 2 A 4/15 - juris Rn. 20) zur Herleitung der analogen Anwendbarkeit des § 48 VwVfG auf den actus-contrarius-Gedanken abstellt.

    Übernimmt ein Beurteiler einen Beurteilungsbeitrag, bedarf es hierfür keiner Begründung (vgl. BVerwG, U.v. 17.3.2016 - 2 A 4/15 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Die gerichtliche Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Kontrolle, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie sonst mit höherrangigem Recht in Einklang stehen (st. Rspr., etwa BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 2 A 10/13 - BVerwGE 150, 359 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 m.w.N.; BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.07 - Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 2 Rn. 11).

    Aus dem Zweck der dienstlichen Beurteilung und insbesondere des Gesamturteils, Grundlage für einen späteren Leistungsvergleich in einem an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlverfahren zu sein, folgt die Notwendigkeit, schon bei der dienstlichen Beurteilung einheitliche Maßstäbe einzuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 21 m.w.N.; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 44).

    Nur Abweichungen des Beurteilers von Beurteilungsbeiträgen müssen nachvollziehbar begründet werden (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1998 - 2 A 3.97 - BVerwGE 107, 360 [361f.]; U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 24).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Dies gilt insbesondere, wenn die in der dienstlichen Beurteilung ausgewiesenen Einzelmerkmale - wie hier - im Ankreuzverfahren erstellt worden sind und die Bildung des Gesamturteils so einer zusammenfassenden Wertung bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 32f.; B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 39f.).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Bewerbungsverfahrensanspruch, d.h. einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung beurteilungs- und ermessensfehlerfrei entscheidet (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112 - juris Rn. 23).

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung ebenfalls nicht über das hinausgehen dürfen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerwG, B. v. 22.11.2012, a.a.O, Rn. 22; BVerfG-K, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200 - Rn. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Die jeweilige Begründung einer abweichenden Notenvergabe muss abhängig von den vorbezeichneten Umständen erkennen lassen, dass und in welchem Umfang Leistungssteigerungen oder -verschlechterungen eingetreten sind, damit durch den Beamten und gegebenenfalls durch die Gerichte nachvollzogen werden kann, dass und inwiefern die Anlassbeurteilung als konstanter Faktor bei der Regelbeurteilung Berücksichtigung gefunden hat (vgl. OVG SH, B.v. 8.7.2019 - 1 M 81/19 - juris Rn. 15ff.).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Eine Ermessensreduzierung auf Null setzt grundsätzlich außergewöhnliche Umstände, die Gefährdung eines hohen Rechtsguts oder eine besondere Intensität der Störung voraus (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 - NVwZ 2010, 652).
  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Insoweit schließt sich die Kammer den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 12.09.2017 - 6 CE 17.1220 -an, wonach für das Rechtsschutzbegehren auf Freihaltung nicht nur einer, sondern sämtlicher Beförderungsplanstellen für die in Streit stehende Beförderungsrunde kein Anordnungsgrund besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - 1 B 371/19

    Konkurrentenstreitigkeit; Beförderungsauswahl; Rechtsschutzinteresse;

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Abweichendes kann auch der seitens des Antragstellerbevollmächtigten zitierten Entscheidung des OVG NW vom 09.05.2019 - 1 B 371/19 - nicht entnommen werden.
  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398

    Einhaltung eines generalisierend festgelegten Anforderungsprofils bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Danach ist der Streitwert ausgehend von der Besoldungsgruppe A12 (4.837,33 Euro) auf 14.511,99 Euro (3 x 4.837,33 Euro) festzusetzen (BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474
    Lediglich in Fällen, in denen der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten effektiv wahrzunehmen, besteht die Möglichkeit der Aufhebung einer erfolgten Ernennung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte,

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 6 CE 13.119

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

  • VG Kassel, 11.02.2021 - 1 L 2203/20
    Vielmehr muss im Rahmen der vom Dienstherrn unter Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffenden Auswahlentscheidung der Leistungsvergleich anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 03.07.2020 - B 5 E 20.474 -, juris Rn. 22).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst damit sowohl im Falle der Auswahl zwischen Bewerbern für eine ausgeschriebene Stelle als auch im Falle der Auswahl zwischen allen in Betracht kommenden Beamten den Anspruch gegen den Dienstherrn, dass er die formalen Anforderungen - soweit sie im Machtbereich des Dienstherrn liegen - für eine dem Bewerbungsverfahrensanspruch genügende Auswahl schafft (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 03.07.2020 - B 5 E 20.474 -, juris Rn. 27).

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